Als Mitglied der IG Metall können Sie folgende Leistungen beantragen:
Die IG Metall zahlt bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden infolge eines Freizeitunfalls eine einmalige Entschädigung bis zum 30-fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate, höchstens 51,13 Euro pro Krankenhaustag. Bei Vollinvalidität leistet die IG Metall als einmalige Entschädigung den 500fachen Monatsbeitrag. Die Freizeitunfallversicherung tritt nach zwölfmonatiger Mitgliedschaft in Kraft.
Der Versicherungsschutz ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, besteht weltweit und erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufs. Er gilt beim Surfen oder Klettern genauso wie beim Hobbygärtnern zu Hause. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel, vom Auto bis zum Flugzeug, ist mitversichert. Sie können mit dem Leistungsrechner ausrechnen, wie viel Ihnen infolge eines Freizeitunfalls zusteht.
Bitte beachten Sie:
Im Todesfall erhalten Hinterbliebene von der IG Metall ein Sterbegeld. Es errechnet sich aus der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der Beitragsleistung. Der Leistungsrechner rechnet Ihnen aus, wie viel Sterbegeld es gibt.
Für die Auszahlung des Sterbegeldes für Hinterbliebene benötigen wir folgende Unterlagen in Kopie:
Bitte senden Sie diese Unterlagen an: IG Metall Düren-Stolberg, Kämergasse 27, 52349 Düren. Das Sterbegeld wird im Fall des Todes des Mitglieds ausgezahlt. Im Fall des Todes des Ehepartners des Mitglieds wird der halbe Betrag ausgezahlt.
Unsere Mitglieder, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden, können eine finanzielle Unterstützung beantragen. In der Satzung der IG Metall sind die Kriterien für solche Notfälle aufgelistet. Sie erhalten das Antragsformular für diese Leistung von uns auf Wunsch zugesendet. Bitte rufen Sie die Geschäftsstelle der IG Metall Düren-Stolberg an: 02421 2801-0. Bitte halten Sie für das Gespräch Ihre Mitgliedsnummer bereit.
04.11.2024
|
04.11.2024
|
31.10.2024
|
04.11.2024
|
04.11.2024
|