Die IG Metall ist eine demokratische Organisation. Das heißt: Die Willensbildung geht von den Mitgliedern aus. Wahlen und das Prinzip der Delegation sichern ihre Beteiligung. In den Delegiertenversammlungen der Geschäftsstellen bis hin zum Gewerkschaftstag, dem höchsten Organ der IG Metall, entscheiden gewählte Vertreter*innen der Mitglieder. Und Mitglieder können in verschiedenen Arbeitskreisen mitarbeiten.
Delegiertenversammlung
Die von den Mitgliedern gewählte Delegiertenversammlung ist so etwas wie das Parlament der Geschäftsstelle. Sie tagt vierteljährlich und trifft Entscheidungen (zum Beispiel Aktionen im Betrieb), die vom Ortsvorstand organisiert werden. Die Mitglieder einer Delegiertenversammlung wählen den Ortsvorstand, die Mitglieder der Tarifkommission, die Delegierten für den Gewerkschaftstag und für die Bezirkskonferenz.
Ortsvorstand
Er besteht aus haupt- und ehrenamtlichen Funktionär*innen der IG Metall, die von den Mitgliedern der Delegiertenversammlung gewählt werden. Er leitet die Geschäftsstelle, führt die in der Delegiertenversammlung gefassten Beschlüsse aus und ist für die Bildung der Ausschüsse und Arbeitskreise verantwortlich.
Vertrauensleute
Die Vertrauensleute werden alle vier Jahre in vielen Betrieben von den Mitgliedern der IG Metall gewählt. IG Metall-Vertrauensleute vertreten ihre Gewerkschaft im Betrieb. Sie sind Ansprechpartner*innen für Probleme, beraten und werben Mitglieder. Sie sind eine wichtige Säule zur Meinungsfindung und Positionsbestimmung der IG Metall. Auch IG Metall-Betriebsräte sind Vertrauensleute. Vor, während und nach Tarifrunden sind Vertrauensleute das Bindeglied zwischen der Tarif- und Verhandlungskommission und den Mitgliedern.
Revision
Wie demokratisch eine Organisation ist, hängt auch davon ab, ob und wie sie sich kontrollieren lässt. Bei der IG Metall sind auf allen Ebenen Kontrollinstanzen eingebaut. Die Satzung der IG Metall bestimmt, dass der Ortsvorstand aus den Reihen der Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzer drei Revisoren beziehungsweise Revisorinnen zu bestellen hat. Diese prüfen die Kasse. Und sie berichten der Delegiertenversammlung. Außerdem sind Revisionen durch Beauftragte der Bezirksleitungen und des Vorstandes möglich. Die Bezirkskassen werden von den Bezirkskommissionen geprüft.